Was tun?
Ihre ersten Schritte
Wenn der Sterbefall zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie bitte umgehend den nächsten erreichbaren Arzt ‒ möglichst Ihren Hausarzt, sonst einen Notarzt. Sollte der Tod im Krankenhaus oder in einem Alten- bzw. Pflegeheim eintreten, übernimmt diese Einrichtung die Benachrichtigung. Der Arzt wird nach einer Untersuchung den Leichenschauschein ausstellen.
Uns können Sie jederzeit rund um die Uhr kontaktieren und zur Hilfe holen. Wir sind als Ihre Bestatter an Ihrer Seite. Für den organisatorischen Teil unserer Arbeit benötigen wir diese Dokumente:
- Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgefüllt, wenn er den Tod festgestellt hat)
- Geburtsurkunde und Familienstammbuch und Heiratsurkunde
- Personalausweis, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Scheidungsurteil
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenbescheide
- Ggf. Vorsorgevertrag und Grabdokumente
Sollte ein Dokument fehlen, helfen wir dabei, es zu besorgen.
Für Sie als Hinterbliebene ist es unmittelbar nach einem Todesfall wichtig, folgende Information zu haben:
Wie lange die/ der Verstorbene noch im eigenen Zuhause bleiben soll, können Sie im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden selbst entscheiden. Wir empfehlen Ihnen aus unserer Erfahrung, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst zu erleben.
Eine Erdbestattung muss in der Regel zu 120 Stunden nach Todeseintritt erfolgen. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen klären wir alle weiteren Fragen. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Räumen des Bestattungsinstituts Hennigs und Peter.